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Startseite » Berlin » Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin: Aussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden

Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin: Aussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden

11. September 2020
in Berlin
Reading Time: 1Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

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Der Kläger des vorliegenden Verfahrens war bei Air Berlin als Pilot mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt und wendet sich ebenfalls gegen eine Kündigung vom 28.11.2017. Das BAG sieht die Kündigung aus den im Urteil vom 13.02.2020 (6 AZR 146/19) genannten Gründen als unwirksam an. Er wäre aus seiner Sicht an einer Entscheidung auch nicht wegen einer Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV gehindert.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei Kündigung durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen des Arbeitnehmers und auch die Rücknahme der Kündigung und Weiterbeschäftigung zu erlangen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. veröffentlicht interessante Rechtsfragen, Urteile, Beschlüsse und Gesetzesvorhaben im Internet zu verschiedenen Rechtsthemen.

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