(openPR) Es ist bereits ärgerlich, wenn man Forderungen gegenüber Dritten hat. Noch schlimmer ist es, wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet.
Hier stellt sich die Frage, soll man gutes Geld dem schlechten noch hinterherwerfen?
Rechtsanwälte sind teuer und oft dauert die Bearbeitung der Insolvenzen aufgrund hoher Arbeitsauslastung sehr lange. Gläubiger bekommen oft erst nach mehreren Jahren ihre Quote ausgezahlt.
Wenn man Rechtsschutzversichert ist, muss man mit Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung, meistens eine Selbstbeteiligung zwischen 150,00 – 500,00 Euro selbst tragen.
Wenn der Gläubiger das Angebot annimmt, erhält dieser einen Vertrag und nach Unterzeichnung innerhalb von 7 Arbeitstagen seinen vereinbarten Kaufpreis.
Der Gläubiger muss sich um nichts weiter kümmern. So einfach hat sich seine Forderung erledigt und ist zu Bargeld gemacht, ohne weitere Kosten oder Zeit zu investieren.
Der Kaufpreis ergibt sich dabei aus der Höhe der Forderung, der betroffenen Insolvenz und der vermuteten Dauer des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus spielen mögliche Absonderungsrechte eine Rolle.
Aus diesem Grund ist es entscheidend für das Team von McJu§tice alle Unterlagen zu der Forderung zu erhalten.