Vor allem im Hinblick auf eventuell noch weitere Verfahren warnt Stefan Lode, ebenfalls Partner von Rückel & Collegen, davor, die Rechtskraft des Urteils aufs Spiel zu setzen: „Nur ein jetziges rechtskräftiges Urteil in diesem Hamburger Verfahren hat eine starke Aussagekraft für die wenigen, eventuell noch kommenden Verfahren und auch für die deutsche Rechtsgeschichte. Es wäre fatal, wenn durch einen langen Zeitablauf und eine erfolglose Revision es womöglich nicht zu einem rechtskräftigen Urteil käme.“ Rückel ergänzt: „ Dann wäre der Angeklagte noch nicht einmal verpflichtet, die Kosten seines Anwalts zu bezahlen, weil diese dann auch von der Staatskasse zu tragen wären. Nach fast zehnmonatiger Verhandlung halten wir es daher für mehr als sachgerecht, keine Revision einzulegen.“
Auch im Namen ihrer Mandanten drängen die beiden Anwälte auf den Abschluss des Verfahrens: „Insgesamt ist der Schuldspruch bei unseren Mandanten auf Zustimmung gestoßen. Das Gericht hat deutlich gerade auch die Rolle und Aussagen der Nebenkläger für die Entscheidungsfindung gewürdigt. Diese Aussagen waren für unsere Mandanten eine mentale und körperliche Kraftanstrengung. Eine Verlängerung des Verfahrens ist daher auch aus Respekt vor den Nebenklänger/Überlebenden für uns keine Option“, so die Anwälte überein-stimmend.
Dr. Stefan Lode E-Mail: Kanzlei Düsseldorf: Grafenberger Allee 120, 40237 Düsseldorf Office: +49 211 9149270 | Fax: +49 211 9149 299
Dr. Christoph Rückel E-Mail: Salvatore Barba E-Mail: Kanzlei München: Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 München Office: +49 89 23 88 69 80 | Fax: +49 89 28 81 11 99
Über Rückel & Collegen: Rückel & Collegen mit Büros in München, Düsseldorf, Mailand und Atlanta ist eine Rechtsanwalts-kanzlei, welche sich auf die Beratung von Unternehmen und Family Offices in den Bereichen Wirtschaftsrecht, grenzüber-schreitender Geschäftsverkehr, Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht/Compliance spezialisiert hat. Die Kanzlei hat in den jüngeren NS-Prozessen in Deutschland gegen ehemalige Mitglieder der NS Wachmannschaften insgesamt etwa 30 Überlebende des Holocaust vertreten.