(openPR) Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten haben am 6. Dezember 2024 ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Mercosur-Gebiet umfasst die Vollmitglieder Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay. Venezuela bleibt momentan ausgeschlossen, da es nicht alle wichtigen Bestimmungen der von der südamerikanischen Handelsunion Mercosur erlassenen Gesetzgebung einhält.
Mit dem Abschluss des Abkommens ist ein Grundstein für engere Handelsbeziehungen gelegt. Insbesondere Chemie- und Autoindustrie sehen hier deutliche Exportchancen durch Abbau von Zöllen, während der Bauernverband eher Nachteile aufgrund der starken Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten erwartet. Die Einhaltung der Inhalte des Mercosur Freihandelsabkommens ist daher ein Thema, dass für Compliance-Mitarbeiter, die im Bereich Im- und Export tätig sind, zukünftig an Wichtigkeit gewinnen wird.
Ähnlich wie in der Europäischen Union ist für das Mercosur-Abkommen der Rahmenstandard GMC Res. Nr. 03/92 festgelegt worden. Dieser regelt die allgemeinen Kriterien für Verpackungen und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und gilt für alle Lebensmittelkontaktmaterialien. Der Rahmenstandard GMC Res. Nr. 03/92 beinhaltet:
Good Manufacturing Practice (GMP) – Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis,Vorhandensein einer angemessenen Reinheit,Keine Verwendungen schädlicher oder toxischer Verbindungen bei der Verpackung der Lebensmittel,Keine Anwendung von Veränderung der Zusammensetzung, des Geschmacks oder des Geruchs von Lebensmitteln.
Eine Reihe von Normen für Metalle, Kunststoffe, Papier und Pappe, Glas und Keramik, Elastomere, Klebstoffe und Paraffinwachse wurden für die Rahmennorm des Mercosur Abkommens definiert.
GMC 56/92 listet Kunststoffe, der einen Gesamtmigrationsgrenzwert von 8 mg/dm2 bzw. 50 mg/kg Lebensmittel festlegt,GMC Res. Nr. 02/12 listet Monomere und andere Ausgangsstoffe auf,GMC Res. Nr. 32/07 listet Zusatzstoffe auf, die in Kunststoffmaterialien und Kunststoffgegenständen zugelassen sind.
Es gibt noch zwei weitere Resolutionen für Stoffe, die für die Verwendung in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt zugelassen sind. Anhang I der Europäischen Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht größtenteils den beiden Positivlisten. Die Mercosur-Verordnung muss ähnlich wie die EU-Verordnung in die Rechtsvorschriften der nationalen Mitgliedstaaten integriert werden.
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