(openPR) Der internationale Warenverkehr stellt Unternehmen vor immer komplexere Herausforderungen im Umsatzsteuerrecht. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen ins EU-Ausland und in Drittstaaten sind korrekte umsatzsteuerliche Erklärungen und Fakturierungen essenziell. Fehler können nicht nur zu empfindlichen Margenverlusten, sondern auch zu hohen Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
In Deutschland, einem der führenden Exportländer weltweit, sind diese Anforderungen für zahlreiche Unternehmen von zentraler Bedeutung. Doch gerade in diesem Umfeld nehmen die Sensibilität der Finanz- und Zollverwaltungen sowie die Komplexität der Vorschriften stetig zu. Die variierende umsatzsteuerliche Behandlung in Abhängigkeit von der Supply Chain und den unterschiedlichen Nachweispflichten erfordert von Unternehmen ein Höchstmaß an Genauigkeit und Fachwissen.
Das Update-Seminar am 5. Februar 2025 vermittelt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht und bietet praktische Lösungsansätze für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis. Die Inhalte umfassen:
Grenzüberschreitende Warenlieferungen: Regelungen für Lieferungen ins EU-Ausland und in Drittstaaten.Nachweispflichten und Risiken: Vermutungsregelung gemäß § 17a UStDV, Gelangensbestätigung, ATLAS-Verfahren und weitere Nachweisanforderungen.Innergemeinschaftlicher Erwerb und Einfuhren: Umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhren aus Drittstaaten und Erwerbsvorgängen innerhalb der EU.Konsignationslager-Regelung: Die seit 2020 geltenden Quick Fixes und deren Auswirkungen auf die Praxis.Reihengeschäfte: Komplexitäten und Lösungsansätze bei Lieferketten innerhalb der EU und mit Drittstaaten.
Ein besonderer Fokus liegt auf den praxisnahen Fallbeispielen, die während des Seminars ausführlich behandelt werden. Die Teilnehmenden lernen, typische Fehlerquellen zu identifizieren und systematisch zu vermeiden. Zudem werden die relevanten Rechtsgrundlagen und aktuellen Verwaltungsanweisungen vorgestellt, die Unternehmen dabei helfen, ihre Abläufe effizient und rechtssicher zu gestalten.
Darüber hinaus bietet das Seminar einen Einblick in das geplante endgültige Umsatzsteuersystem der EU, das auf dem sogenannten „Bestimmungslandprinzip“ basiert. Dieses soll künftig administrative Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit schaffen – eine Entwicklung, die Unternehmen in ihrer strategischen Planung berücksichtigen sollten.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Rechnungswesen, Steuern, Zoll und Logistik, die ihre Kenntnisse im internationalen Umsatzsteuerrecht vertiefen und ihre Prozesse optimieren möchten. Es bietet eine ideale Gelegenheit, sich auf aktuelle Anforderungen und künftige Veränderungen vorzubereiten.