Neubrandenburg, 10. Januar 2025 – LT web-solution freut sich, bekannt zu geben, dass alle von uns erstellten Webseiten bereits den Anforderungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich, sicherzustellen.
Das BFSG ist ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Erweiterte Zielgruppe: Barrierefreie Webseiten erreichen ein größeres Publikum, da sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
Besseres Suchmaschinenranking: Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Webseiten, was zu einer besseren Sichtbarkeit führt.
Positives Unternehmensimage: Ein Engagement für Barrierefreiheit zeigt, dass Ihr Unternehmen sich für Inklusion und soziale Verantwortung einsetzt.
Bei LT web-solution haben wir bereits bei der Erstellung Ihrer Webseite darauf geachtet, dass sie den Anforderungen des BFSG entspricht. Hier sind einige Maßnahmen, die wir umgesetzt haben:
Alternative Texte für Bilder: Damit auch sehbehinderte Nutzer den Inhalt verstehen können.
Ausreichende Kontraste: Texte sind gut lesbar, auch für Menschen mit Sehschwächen.
Bedienbarkeit mit Tastatur: Alle Funktionen können auch ohne Maus bedient werden.
Kompatibilität mit Screenreadern: Menschen mit Sehbehinderungen können den Inhalt mithilfe von Screenreadern vorlesen lassen.
Dank unserer gemeinsamen Arbeit können Sie sich entspannt zurücklehnen. Ihre Webseite ist bereits jetzt barrierefrei und erfüllt die Anforderungen des neuen Gesetzes. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.