(openPR) Düren, [06.01.2025] – Mit der jüngsten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 2. Dezember 2024 in Kraft trat, werden die Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest erheblich verschärft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Bauherren, Arbeitgeber sowie private Haushalte. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren unterstützen bei der Einhaltung dieser Vorgaben und gewährleisten den Schutz von Gesundheit und Umwelt.
Bauherren und andere Auftraggeber baulicher oder technischer Tätigkeiten sind nun verpflichtet, Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte ihrer Objekte bereitzustellen. Diese Regelung gilt insbesondere für Gebäude, die zwischen 1993 und 1996 gebaut wurden, da in diesem Zeitraum Asbest häufig verwendet wurde.
Arbeitgeber sind angehalten, diese Informationen in ihre Gefährdungsbeurteilungen einzubeziehen. Reichen die bereitgestellten Angaben nicht aus, sind zusätzliche technische Untersuchungen notwendig, um mögliche Gesundheitsgefahren durch freigesetzte Gefahrstoffe zu identifizieren. Der Einsatz behördlich anerkannter emissionsarmer Verfahren wird bei Tätigkeiten mit Asbest zur Pflicht.
Die Gefahrstoffverordnung legt neue Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe fest und führt sogenannte Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen ein. Diese Grenzwerte erfordern eine umfassende Dokumentation durch den Arbeitgeber, um die Einhaltung nachzuweisen. Zusätzlich sind Expositionsverzeichnisse für betroffene Beschäftigte anzulegen, und Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe auftreten, müssen klar gekennzeichnet werden.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstützen dabei, die Anforderungen rechtskonform umzusetzen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Zu den Leistungen gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen: Analyse und Bewertung von potenziellen Gefahrstoffen in Gebäuden.<\/li><\/ul>
- Beratung und Planung: Unterstützung bei der Umsetzung der erweiterten Dokumentations- und Schutzpflichten.<\/li><\/ul>
- Begutachtung und Überwachung: Fachkundige Kontrolle bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest.<\/li><\/ul>Ein Beitrag zur Sicherheit und Nachhaltigkeit
Mit den verschärften Regelungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen und Arbeitsplätzen weiter zu stärken. Kompetente Beratung und Begleitung durch qualifizierte Sachverständige gewährleisten die korrekte Umsetzung der Vorgaben und tragen zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt bei.
- Begutachtung und Überwachung: Fachkundige Kontrolle bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest.<\/li><\/ul>Ein Beitrag zur Sicherheit und Nachhaltigkeit
- Beratung und Planung: Unterstützung bei der Umsetzung der erweiterten Dokumentations- und Schutzpflichten.<\/li><\/ul>