Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über die Deutsches Edelmetallhaus GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 70c IN 158/24). Damit sind auch die Investitionen der Anleger gefährdet, die in Edelmetalle wie Gold und Silber bei der Gesellschaft investiert haben. Anleger und andere Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum 12. Februar 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen ist für die betroffenen Anleger ein entscheidender Schritt, um finanzielle Verluste abzuwenden. Nur korrekt und fristgerecht angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die über umfassende Erfahrung im Kapitalmarktrecht verfügt, unterstützt Anleger konsequent bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Die Deutsches Edelmetallhaus GmbH mit Sitz in Köln ist eine Tochtergesellschaft der heygold SE, die sich auf den Vertrieb physischer Edelmetalle spezialisiert hat. Bereits am 9. August 2024 hatte die Deutsches Edelmetallhaus GmbH wegen steuerlicher Differenzen, die bei einer Betriebsprüfung festgestellt wurden, einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Laut einer Ad-hoc-Meldung der Muttergesellschaft heygold SE konnten diese finanziellen Probleme nicht mehr bewältigt werden, sodass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.
Da diese steuerlichen Differenzen offenbar nicht beigelegt werden konnten, wurde nun das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger, die über die Deutsches Edelmetallhaus GmbH in Edelmetalle investiert haben, müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Die Anmeldung von Forderungen ist für Anleger oft kompliziert, da sie die Art der Forderung, den Entstehungsgrund sowie geltend gemachte Sicherungsrechte genau angeben müssen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob sogenannte Aussonderungsansprüche bestehen, die es ermöglichen, bestimmte Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse auszuklammern.
Die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger dabei, ihre Forderungen ordnungsgemäß und rechtssicher zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit stellen sie sicher, dass die Ansprüche der Anleger berücksichtigt werden. Darüber hinaus können die erfahrenen Rechtsanwälte Anleger auch in Gläubigerversammlungen vertreten, um ihre Interessen bei strategischen Entscheidungen wie der Sanierung oder Liquidation des Unternehmens durchzusetzen.
Da die Insolvenzmasse in der Regel nicht ausreicht, um alle Forderungen vollständig zu bedienen, sollten Anleger prüfen lassen, ob sie zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen können.
• Ansprüche gegen Unternehmensverantwortliche: Es sollte untersucht werden, welche steuerlichen Differenzen bei der Betriebsprüfung festgestellt wurden und ob dies zu Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführung führen kann.
• Ansprüche gegen Dritte: Auch gegen Anlageberater oder Vermittler könnten Schadenersatzansprüche bestehen, wenn diese Anleger nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere die Möglichkeit eines Totalverlusts, informiert haben. Zudem hätten sie die Plausibilität des Anlagemodells prüfen müssen. Verletzungen der Aufklärungs- und Informationspflichten können eine Haftung begründen.
Um finanzielle Verluste zu minimieren, sollten Anleger der Deutsches Edelmetallhaus GmbH schnellstmöglich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte bietet umfassende Unterstützung bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Verantwortlichen und Dritten. Die erfahrenen Anwälte helfen Anlegern, ihre Rechte konsequent durchzusetzen und finanzielle Verluste zu begrenzen.
Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern und weitere Schritte zur Schadensbegrenzung einzuleiten.