(openPR) Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom steht seit Jahren in der Kritik für fragwürdige Forderungen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher. Es überrascht deshalb nicht, dass die Verbraucherzentrale bisher rund 11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom verzeichnete.
Reagieren Betroffene auf die Forderungsschreiben nicht, folgen auch Inkassoschreiben, um den Druck auf die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu erhöhen.
Unsere Mandanten berichten uns regelmäßig davon, wie sehr sie sich von den unberechtigten Forderungsschreiben eingeschüchtert fühlen und welche Belastung die Mahnschreiben darstellen.
Entweder sind die Kosten für die anwaltliche, außergerichtliche Abwehr für Betroffene zu hoch oder die Rechtsschutzversicherung übernimmt zwar die Kosten der außergerichtlichen Abwehr, bedingungsgemäß aber nicht die Kosten einer negativen Feststellungsklage gegen die 1N Telecom GmbH zur finalen Abwehr dieser Forderungen.
Um Betroffene bei der Abwehr der fragwürdigen Forderungen zu unterstützen, haben sich VINOQ und VINQO Rechtsanwälte dazu entschlossen, die gerichtliche Feststellung der unberechtigten Forderungen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zu finanzieren.
Für Betroffene, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben und dennoch derartige Forderungsschreiben erhalten, ist damit das Klageverfahren über VINQO ohne Kostenrisiko möglich. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig.
„Wir sind absolut davon überzeugt, dass in vielen Fällen die Forderungen der 1N Telecom GmbH unberechtigt sind. Und weil wir davon so überzeugt sind, werden wir die Verfahrenskosten für Betroffene übernehmen, damit Gerichte dem Geschäftsgebaren ein Ende setzen können“, so Platner, Geschäftsführer von VINQO.
Der Clou dabei: die 1N Telecom GmbH musste VINQO in der Vergangenheit bereits über 4.300,00 EUR an Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung erstatten. Mit dieser Zahlung werden die ersten ca. 100 Verfahren anteilig finanziert. So wird die 1N Telecom GmbH praktisch mit ihrem eigenen Geld verklagt.
Wir verklagen die 1N Telecom – mit dem Geld der 1N Telecom!