Die Schifffahrt unterliegt seit 2024 dem EU-EmissionshandelAbgabefrist von CO2-Emissionsrechten für 2024 endet am 30.09.2025Ab diesem Jahr steigt Abgabepflicht von 40% auf 70% der Emissionen
Das EU-Emissionshandelssystem, auch EU ETS genannt, wurde auf Grundlage des Kyoto Protokolls geschaffen, um die Treibhausgasemissionen in Europa zu reduzieren. Es funktioniert nach dem sogenannten Cap-and-Trade-Mechanism, durch welchen die Anzahl der jährlich ausgegebenen Zertifikate immer weiter abgesenkt wird.
Diese Menge wurde bis 2023 um 2,2 % gesenkt, seit 2024 um 4,2% und ab 2028 um 4,4%. Das System deckt derzeit knapp die Hälfte der in der EU entstehenden Klimagasemissionen ab.
Seit letztem Jahr unterliegt nun auch die Schifffahrt dem EU-Emissionshandel. In den Jahren 2024 und 2025 werden aktuell nur die Emission von CO2 (Kohlendioxid) erfasst, ab dem kommenden Jahr werden weitere Treibhausgase, wie CH4 (Methan) und N2O (Lachgas) in die Bepreisung einbezogen. Die Abgabepflicht von Emissionszertifikaten betrifft insbesondere gewerblich betriebene Schiffe mit einer Länge ab 24 Metern und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 BRZ.
Ausgenommen sind hierbei unter anderem Fischereischiffe, einfache Holzschiffe, Kriegsschiffe oder auch Schiffe ohne Maschinenantrieb.
Betroffen vom EU ETS sind alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wobei Fahrten innerhalb des EWR mit 100% einbezogen sind, Fahrten aus und zu Staaten des EWR jedoch lediglich zu 50%.
Dabei werden für das Jahr 2024 lediglich 40% der verursachten Emissionen mit Emissionszertifikaten beglichen werden, seit diesem Jahr gelten 70%. Ab 2026 sind 100% der Emissionen mit EU-Emissionsrechten zu begleichen.
Advantag berät alle Schifffahrtsgesellschaften diesbezüglich und entwickelt zudem eine entsprechende Portfolio-Beschaffungsstrategie für die CO2-Emissionsrechte, anhand derer die Einkäufe durchgeführt werden.