(openPR) Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann vor hohen Strafen schützen
Steuerhinterziehung wird konsequent bestraft. Wer es versäumt hat, dem Finanzamt steuerpflichtige Einnahmen zu melden, muss mit Sanktionen rechnen. Geldbußen oder auch Haftstrafen können die Folge sein. Wer sich davor schützen möchte, kann immer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen, um straffrei auszugehen.
Dass Steuerhinterziehung konsequent verfolgt wird, zeigt auch ein Blick in die Statistik des Bundesfinanzministeriums. Demnach wurden 9.837 Steuerstrafverfahren im Jahr 2022 rechtskräftig abgeschlossen. Dabei kam es in 5.968 Fällen zu einem Urteil oder Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung, berichtet das Handelsblatt online am 2. September 2024. Insgesamt haben die Gerichte dabei Freiheitsstrafen in einem Gesamtumfang von 1.616 Jahren ausgesprochen und Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 34,9 Millionen Euro verhängt.
Bei einer Steuerstraftat stehen deutlich höhere Geldstrafen oder Freiheitsstrafen im Raum. Schon ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ab einer Hinterziehungssumme in Höhe von einer Million Euro soll eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich sein.
Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann nach wie vor den Weg in die Straffreiheit ebnen. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie muss vor allem vollständig sein und die steuerrelevanten Vorgänge der letzten zehn Jahre beinhalten und sie muss rechtzeitig gestellt werden. Rechtzeitig bedeutet, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt wurde. Ob von einer Entdeckung schon ausgegangen werden kann, wenn der Name des Steuerpflichtigen auf einer Steuer-CD auftaucht, steuerliche Ermittlungen bei einem Geschäftspartner durchgeführt werden oder das Finanzamt eine Außenprüfung angeordnet hat, ist rechtlich umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Der Gesetzgeber hat die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige bewusst hoch gelegt. So können schon kleine Fehler in der Selbstanteige zu ihrer Unwirksamkeit führen. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die die Kriterien für eine Selbstanzeige genau kennen und sie wirksam erstellen können. Auch wenn die Straffreiheit nicht mehr möglich sein sollte, kann eine Selbstanzeige immer noch strafmildernd wirken.