(openPR) Aufgrund der starken Konjunktur und günstiger Zinsbedingungen trauen sich immer mehr Menschen den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu. Ein Trend, der sich auch in den steigenden Immobilienpreisen widerspiegelt. Beim Hauskauf in Dresden verzeichnet die Ostsächsische Sparkasse in ihrem aktuellen Marktbericht einen starken Zuwachs. In anderen sächsischen Gebieten, beispielsweise in Freital oder Zwickau, fallen die Immobilienpreise noch etwas günstiger aus. Demnach kostet ein Quadratmeter in Freital nur halb so viel wie in der Landeshauptstadt. So schön der Traum vom Eigenheim oder einer Eigentumswohnung auch ist, der Hauskauf ist nicht frei von Risiken.
So sind Immobilienmakler grundsätzlich zur Interessenwahrung beider Parteien verpflichtet, woran sich die überwiegende Mehrheit der Makler auch gewissenhaft hält. Dennoch sieht die Realität in vielen Fällen anders aus. Wenn Mängel am Objekt verschwiegen werden oder Rechte Dritter der geplanten Nutzung entgegen stehen, kann das den künftigen Haus-oder Wohnungsbesitzer teuer zu stehen kommen. Besonders beim Erwerb einer Eigentumswohnung sind eine Reihe rechtlicher und wirtschaftlicher Besonderheiten, welche aus der mit dem Kauf entstehenden Bindung an eine schon bestehende Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Wirtschaftsplan resultieren, zu berücksichtigen. Gerade wenn es sich um den ersten Immobilienerwerb handelt, ist guter Rat wichtig. Daher stellt die qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht vor der Vertragsunterschrift eine essenzielle Sicherheitsvorkehrung dar.
Nicht selten wird die hohe Nachfrage dazu ausgenutzt, um Interessenten zu einem übereilten oder unüberlegten Kauf zu drängen. Im Nachgang können dadurch Streitigkeiten resultieren, die im Vorfeld vermeidbar gewesen wären. Zu den häufigsten Streitpunkten zählen verdeckte Mängel und Regelungen im Kaufvertrag, welche aufgrund der juristischen Fachsprache durchaus schwer zu verstehen sein und zu unterschiedlichen Meinungen führen können. Um sicherzugehen, dass man durch den Kaufvertrag nicht übervorteilt wird, sollte der Vertrag durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht geprüft werden.
„Grundsätzlich dient die Prüfung des Kaufvertrages der Sicherheit des Mandanten. Dabei wird der notarielle Entwurf des Vertrages dahingehend untersucht, ob die betreffenden Vertragsbestimmungen vorteilhaft oder nachteilig und die persönlichen Absprachen der Vertragsparteien nebst Zusicherungen des Maklers vollständig erfasst sind“, so Steffen Gründig, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Dresden. Seit der Gründung seiner Anwaltskanzlei im Jahr 1995 konnte der Rechtsanwalt für Immobilienrecht sowohl in Dresden und Zwickau als auch auf Bundesebene zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht verhelfen. „Im Rahmen der Vertragsprüfung werden bestehende Fragen beantwortet und sinnvolle Alternativen bei der Vertragsgestaltung aufgezeigt. Wenn dem konsultierenden Anwalt etwaige Punkte oder Klauseln kritisch erscheinen, kann er konkrete Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge unterbreiten. Auf diesem Wege können Hauskäufer sicherstellen, dass der finale Immobilienkaufvertrag fair und lückenfrei ist.“ Denn bereits minimale Änderungen können weitreichende rechtliche Unterschiede zur Folge haben.
Für die meisten Menschen ist der Hauskauf oder der Kauf einer Eigentumswohnung die wohl größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Sei es zur Steigerung der Lebensqualität, einer möglichst selbstbestimmten Regelung der Wohnsituation oder als Sicherung der Altersvorsorge – es gibt viele Gründe, warum so viele von den eigenen vier Wänden träumen. Unabhängig vom persönlichen Kaufgrund stellt der Immobilienkauf eine beträchtliche finanzielle Belastung dar, die gut geplant und durch den Anwalt des Vertrauens rechtlich abgesichert werden sollte. Ob in Großstädten wie Dresden, Mittelstädten wie Zwickau oder ländlicheren Gebieten Sachsens: Ein Eigenheim hält viele Chancen und Risiken bereit, über die ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht unabhängig aufklären kann.