(openPR) Aichach, 07.01.2025 – Alle Unternehmen, die Medizinprodukteberater beschäftigen oder Medizinprodukte jeder Art ausgeben, sollten daran denken, dass regelmäßige Schulungen nach § 83 MPDG gesetzlich vorgeschrieben sind. Es drohen empfindliche Strafen, vor allem beim Einsatz von ungeprüften Medizinprodukten. Ungeschultes Personal fällt ein wachsames Auge zunehmend schwer.
Medizinprodukteberater müssen regelmäßig geschult werden, um ihre Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Diese Schulungen stellen sicher, dass die Berater ihre Verantwortung für Patientensicherheit und Produktkompetenz jederzeit wahrnehmen können.
Die Akademie für Medizinprodukteberater, einer der führenden Anbieter für zertifizierte Weiterbildungen in der Medizinprodukteberatung, erinnert daran, dass der Jahresbeginn ein idealer Zeitpunkt ist, um sich mit den Weiterbildungsanforderungen auseinanderzusetzen.
„Das neue Jahr ist nicht nur ein guter Moment, um neue Ziele zu setzen, sondern auch, um bestehende Verpflichtungen im Blick zu behalten“, erklärt Anita Hoffmann, fachliche Leitung bei der Akademie für Medizinprodukteberater. „Regelmäßige Schulungen stärken nicht nur die Kompetenz der Berater, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der Unternehmen, die in der Medizinproduktebranche tätig sind.“
Die Akademie für Medizinprodukteberater bietet ein Online-Fortbildungsprogramm, das speziell auf die Bedürfnisse von Medizinprodukteberatern und Unternehmen zugeschnitten sind. Die Schulungen können online absolviert werden, um maximale Flexibilität zu gewährleisten. Die Inhalte werden regelmäßig an die neuesten gesetzlichen und technologischen Entwicklungen angepasst, um sicherzustellen, dass Teilnehmer immer am Puls der Zeit bleiben.