Jährlich werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge durchgeführt. Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz Stufe 4) wurde dieser Prozess seit der Einführung neuer digitaler Möglichkeiten im September letzten Jahres deutlich vereinfacht. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, Zulassungsvorgänge bequem und rund um die Uhr online abzuwickeln, ohne eine Behörde aufsuchen zu müssen. Doch wie funktioniert die digitale Identifikation, und was ersetzt die herkömmliche Unterschrift?
Ein zentrales Thema bei der digitalen Fahrzeugzulassung ist die Frage, wie die Identifikation des Fahrzeughalters erfolgt. Dies ist besonders wichtig bei Anträgen, die eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordern, die online nur durch spezielle Verfahren ersetzt werden kann.
- . Direkte Zulassung über i-Kfz-Portale der Behörden: Für private Antragsteller (natürliche Personen) steht die „BundID“ als zentrales Authentifizierungsmittel zur Verfügung. Mit ihr können sich Bürgerinnen und Bürgern bei digitalen Behördengängen sicher ausweisen. Juristische Personen hingegen nutzen „Mein Unternehmenskonto“, ein Portal, über das sich Organisationen registrieren und Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können. Beide Systeme bieten eine benutzerfreundliche Lösung für wiederkehrende Anträge, allerdings ohne die Möglichkeit, diese für Dritte zu stellen.<\/li><\/ul>
- . Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): Registrierte Großkunden, wie die Tönjes Holding AG, können über diese Schnittstelle Zulassungsanträge für sich und im Auftrag anderer einreichen. Dazu ist die Einschaltung eines Vertrauensdiensteanbieters erforderlich. Unternehmen wie die NECT GmbH aus Hamburg übernehmen dann die Identifikation der Halter, prüfen bei Organisationen die Vertretungsberechtigung und sorgen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Zum Einsatz kommen sichere Identifikationsverfahren wie Video-Ident, eID oder der ePass, die ausschließlich von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden dürfen.<\/li><\/ul>
Werner Thermann, ein Experte der Tönjes Holding AG, erklärt: „Der Einsatz von Vertrauensdiensteanbietern sichert die Echtheit und Verbindlichkeit der digitalen Dokumente. So können wir garantieren, dass sowohl die Identifikation als auch die Unterschrift höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.“
Im digitalen Zulassungsverfahren gibt es Schritte, die die Authentizität und Sicherheit gewährleisten. Bei der i-Kfz-Stufe 4 beginnt dies mit der Erfassung der Antragsdaten und deren Übermittlung an die zuständige Zulassungsbehörde. Je nach gewähltem Weg erfolgt die Identifikation entweder über die oben genannten Portale oder über einen Vertrauensdiensteanbieter.
• Für Privatpersonen: Die Nutzung der BundID ist einfach und intuitiv. Nach einer einmaligen Registrierung können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der elektronischen Ausweisfunktionen sicher ausweisen und ohne Behördengänge Anträge stellen.
• Für Organisationen und durch Dienstleister: Die Einbindung eines Dienstleisters wie der Tönjes Holding AG bietet den Vorteil, dass alle Formalitäten übernommen werden. Die Identifikation und eine qualifizierte elektronische Signatur werden durch den Vertrauensdiensteanbieter in den Prozess integriert und ersetzen somit die persönliche Unterschrift auf den Formularen.
„Unsere Expertise und das hybride Modell ermöglichen es uns, im Zweifelsfall auch den persönlichen Gang zur Behörde zu übernehmen“, erklärt Werner Thermann. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die digitalen Prozesse an ihre Grenzen stoßen – etwa bei Sonderfällen, die menschliches Ermessen erfordern.
- . Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): Registrierte Großkunden, wie die Tönjes Holding AG, können über diese Schnittstelle Zulassungsanträge für sich und im Auftrag anderer einreichen. Dazu ist die Einschaltung eines Vertrauensdiensteanbieters erforderlich. Unternehmen wie die NECT GmbH aus Hamburg übernehmen dann die Identifikation der Halter, prüfen bei Organisationen die Vertretungsberechtigung und sorgen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Zum Einsatz kommen sichere Identifikationsverfahren wie Video-Ident, eID oder der ePass, die ausschließlich von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden dürfen.<\/li><\/ul>