Das Amtsgericht Frankfurt hat das Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 810 IN 598/24 D-17-6). Ursächlich für die Insolvenz der Fondsgesellschaft sollen ebenfalls die schwierigen Marktbedingungen in der Baubranche gewesen sein. Weitere Investitionen wären notwendig gewesen, um die Bauprojekte fortzuführen. Dazu waren die Investoren offenbar nicht bereit und es folgte der Insolvenzantrag.
Am gleichen Tag wurde am Amtsgericht Wiesbaden auch das Insolvenzverfahren über die dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az.: 10 IN 453/24). Der Publikumsfonds hatte ein geplantes Investitionsvolumen von ca. 40 Millionen Euro. Die Laufzeit war bis 2033 geplant. Für private Anleger bestand die Möglichkeit, sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an dem Immobilienfonds zu beteiligen. Von der Aussicht auf eine auskömmliche Rendite müssen sich die Anleger verabschieden, stattdessen müssen sie nach der Insolvenz mit empfindlichen finanziellen Verlusten rechnen.
Auch in den Emissionsprospekten muss über alle Faktoren, die für eine Anlageentscheidung wesentlich sein können, aufgeklärt werden. Dazu gehört auch die umfassende und verständliche Information über die bestehenden Risiken der Geldanlage.
Bei semiprofessionellen und professionellen Investoren sind die Ansprüche an eine Anlageberatung naturgemäß nicht so hoch anzusetzen wie bei privaten Anlegern. Dennoch können auch hier Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein. Das gilt es zu prüfen.