Die Europäische Union sagt der Geldwäsche weiter den Kampf an und hat ein neues Instrument geschaffen. Mit der Anti-Money Laundering Authority – kurz AMLA – wurde eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet.
Die AMLA wurde im Juni 2024 rechtskräftig gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die neue EU-Behörde soll die Arbeit der nationalen Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung koordinieren und verbessern, um so die illegalen Geldströme weiter einzudämmen und im Idealfall auszutrocknen. So sollen einerseits Gefahren für die Volkswirtschaft durch Geldwäsche bekämpft und andererseits die Finanzierung krimineller Aktivitäten erschwert werden. Bis Mitte 2025 soll die AMLA ihre operative Arbeit aufnehmen.
Durch die weitreichenden Befugnisse der AMLA kann davon ausgegangen werden, dass die Geldwäschebekämpfung weiter verschärft wird. Davon sind nicht nur Unternehmen des Finanzsektors betroffen, sondern auch Unternehmen, die in angrenzenden Bereichen tätig sind, wie z.B. Immobilen oder Krypto-Dienstleister.
Dabei werden auch die neuen EU-Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten sein, die das EU-Parlament im Mai 2024 angenommen hat.
Betroffen sind davon insbesondere Transaktionen von Bargeld, da Bargeldzahlungen immer noch ein äußerst beliebtes und probates Mittel sind, Geld aus illegalen Geschäften „sauber“ zu waschen. Daher wird im Rahmen der 6. Geldwäsche-Richtlinie eine neue EU-weite Obergrenze für Bargeldgeschäfte eingeführt. Sie sollen nur noch bis zu einer Grenze von 10.000 Euro möglich sein. Den Mitgliedsstaaten steht es dabei frei, auch niedrigere Obergrenzen einzuführen. Zu beachten ist, dass Kunden schon bei Barzahlungen ab 3.000 Euro zu identifizieren sind.
Ebenfalls sind die Händler von Luxusgütern wie Yachten, Privatflugzeugen oder besonders luxuriöser Autos mit einem Wert ab 250.000 Euro zu strengeren KYC-Prüfungen (Know Your Customer) verpflichtet. Zudem führt der Verkauf dieser Produkte automatisch zu einer Berichterstattung an die Financial Intelligence Units, wenn der Kauf von Unternehmen oder Trusts außerhalb der EU getätigt wurde. Auch beim Verkauf von Schmuck, Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen sind die Händler zu Kontrollen verpflichtet, wenn der Kaufpreis 10.000 Euro übersteigt.
Im Bereich Immobilien sind ebenfalls strengere Kontrollen vorgesehen. Wenn Unternehmen oder Trusts aus dem Nicht-EU-Ausland seit 2014 Immobilien innerhalb der Union besitzen, müssen sie dies im Transparenzregister registrieren lassen.
Angesichts der hohen Geldbeträge, die im Profi-Fußball bewegt werden, können auch bei Spielertransfers, Investitionen oder Sponsoring Kontrollen durchzuführen sein. Hier werden aber verstärkt die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beachten sein.
Ebenso wie die AMLA soll auch die neue Geldwäsche-Richtlinie dazu beitragen, die Bekämpfung von Geldwäsche innerhalb der EU zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten. Sie muss bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die Verpflichteten bedeutet dies, dass sie sich auf die neuen Regelungen frühzeitig vorbereiten sollten. Zumal Verstöße empfindlich sanktioniert werden können.